Aus aktuellem Anlass, gibt es eine Ergänzung bezüglich der Bezugsdauer der Kinderkrankentage
Um Eltern in der Coronazeit besser zu unterstützen wurde die Bezugsdauer von Kinderkrankengeld pro Kind auf 20 Tage, pro Elternteil, erhöht. Alleinerziehende haben einen Anrspruch von 40 Tagen pro Kind.
Der maximale Anspruch pro Elternteil beträgt 45 Tage, wenn mehrere Kinder im Haushalt leben. Für Alleinerziehende erhöhen sich die Tage auf 90.
Die Regelung tritt ab dem 05.01.2021 in kraft und gilt für das gesamte Jahr.
Was muss ich beachten, wenn ich Kinderkrankengeld beantrage?
Da unsere Kleine immer noch krank ist und meine Frau mittlerweile wieder arbeitet, bin ich dieses mal zu Hause geblieben. Das letzte Mal hat meine Frau einen Kinderkrankenschein genommen. Jetzt war ich an der Reihe. Also bin ich mit der Kurzen zum Doktor gegangen, habe sie untersuchen lassen und mir eine „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes “ ausstellen lassen.