Aus aktuellem Anlass, gibt es eine Ergänzung bezüglich der Bezugsdauer der Kinderkrankentage
Um Eltern in der Coronazeit besser zu unterstützen wurde die Bezugsdauer von Kinderkrankengeld pro Kind auf 20 Tage, pro Elternteil, erhöht. Alleinerziehende haben einen Anrspruch von 40 Tagen pro Kind.
Der maximale Anspruch pro Elternteil beträgt 45 Tage, wenn mehrere Kinder im Haushalt leben. Für Alleinerziehende erhöhen sich die Tage auf 90.
Die Regelung tritt ab dem 05.01.2021 in kraft und gilt für das gesamte Jahr.
Was muss ich beachten, wenn ich Kinderkrankengeld beantrage?
Da unsere Kleine immer noch krank ist und meine Frau mittlerweile wieder arbeitet, bin ich dieses mal zu Hause geblieben. Das letzte Mal hat meine Frau einen Kinderkrankenschein genommen. Jetzt war ich an der Reihe. Also bin ich mit der Kurzen zum Doktor gegangen, habe sie untersuchen lassen und mir eine „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes “ ausstellen lassen.
Da findet man auf der Vorderseite alle wichtigen Information über den Patienten.
Bei: Die Art der Erkrankung macht die Betreuung und Beaufsichtigung, sollte notwendig (X) ja angekreuzt sein, sonst hat der Arzt sich vertippt;-)
Auf der Rückseite ist einiges auszufüllen und das möchte ich hier einmal erläutern.
Du lässt dir, genau wie ich, lieber alles erklären? Dann schau dir doch einfach mein YouTube Video zu diesem Thema an
Wie fülle ich den Kinderkrankenschein aus? Die Anschrift und das Geburtsdatum
Hier werden die Daten der Person eingetragen, die an diesem Tag (diesen Tagen) auf das Kind aufgepasst hat und somit einen Anspruch auf Kinderkrankengeld geltend macht. Es werden NICHT die Daten des kranken Kindes eingetragen, das steh alles schon auf der Vorderseite.
Die Bankdaten
Da das Geld von der Krankenkasse überwiesen und NICHT auf den Lohn des Arbeitgebers angerechnet wird. Wer Kinderkrankengeld haben möchte, muss hier die Bankdaten eingetragen.
Versicherung auf Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Es ist gut möglich das einige Arbeitnehmer Tarifverträge haben in denen steht, dass sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Das Bedeutet, dass der Arbeitgeber für einige Tage weiterhin Lohn zahlt, wenn der Arbeitnehmer von der Arbeit freigestellt ist. Es ist wichtig sich vorher kurz bei seinem Arbeitgeber abzusichern, denn die Krankenkasse kommt sowieso dahinter 😉 und dann könnte es zu dummen Fragen kommen.
Für den Fall, dass man diese Tage schon überschritten hat, müssen sie bei „Anspruch auf Entgeltfortzahlung für ___ Tage“ eingetragen und ein Kreuzchen davor gemacht werden.
Im Regelfall besteht aber kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und somit wird an der ersten Stelle ein Kreuzchen gemacht.
Weitere Personen, oder gar alleinerziehend – Früherer Bezug von Kinderkrankengeld und die Unterschrift.
Im Falle eines Alleinerziehenden ist die Sache natürlich eindeutig und es muss bei „ja“ ein Kreuz gemacht werden. Alle Anderen machen ihr Kreuzchen bei „nein“ und versichern mit der unten zu leistenden Unterschrift, dass kein anderer aus dem Haushalt das erkrankte Kind betreuen konnte. Weil die Frau eventuell auch arbeitstätig, oder selber erkrankt ist.
(Achtung: Änderung siehe oben ) Jeder Arbeitnehmer hat pro Kind 10 Tage im Jahr die Möglichkeit, sich von der Arbeit freistellen zu lassen und für diese Tage Kinderkrankengeld von der Krankenkasse zu bekommen. Bei 2 Kindern sind es 20 Tage. Bei 3 und mehr sind es 25 Tage.
Alleinerziehende haben pro Kind 20 Tage, bei drei Kindern jedoch maximal 50.
Sollte man für, das auf der Vorderseite genannte Kind schon Krankengeld bezogen haben, muss dieses dort eingetragen werden. Mit dem Datum und der Unterschrift bestätigt man die Richtigkeit der Angaben.
Was ist noch zu beachten?
Ein „Kinderkrankenschein“ kann bis zu Vollendung des 12 Lebensjahres ausgestellte werden. Für Kinder mit Behinderung gilt diese Regelung bis zum 18. Lebensjahr.
Wenn Du Anspruch auf Kinder-Krankengeld hast, dann hast Du gleichzeitig gegenüber Deinem Arbeitgeber Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit.
Dieser Freistellungsanspruch kann im Arbeitsvertrag weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.
Wenn die Krankheit durch einen Unfall im Kindergarten, oder der Schule verursacht wurde, ist die Krankenkasse für die Lohnfortzahlung nicht mehr zuständig. Das übernimmt dann die Berufsgenossenschaft. Es handelt sich dann um einen „Arbeitsunfall“. Die Bearbeitung Deines Antrags übernimmt in der Regel deine Krankenkasse im Auftrag der Berufsgenossenschaft.
Du erhältst 90 % Deines ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts als Krankengeld. Wenn du in den vorangegangenen 12 Monaten vor der Freistellung Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) erhalten hast, beträgt das Krankengeld 100 %.
Fazit
Die beste Krankheit ist nichts wert und deshalb sind lieber alle gesund und munter und können in den Kindergarten, oder die Schule gehen. Sollte doch mal ein Kinderkrankenschein ausgefüllt werden müssen, hilft dieser Beitrag vielleicht ein wenig.
In diesem Sinne, Gesundheit und Wohlsein
Papa Torsten
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55 Antworten auf „Kinderkrankengeld beantragen, Kinderkrankenschein richtig ausfüllen“
Super erklärt. Das erste mal krank mit meinen 14 Monate alten Zwillings Mädchen und du hast mir mit dem Video das Ausfüllen erleichtert. Vielen lieben Dank ! Weiter so. Gruß Bea
Sehr gerne und gute Besserung !
Vielen hertzlichen Dank.
Sehr gut erklärt!
Hallo, super Beitrag, vielen Dank. Wie verhält es sich, wenn das Kind früher wieder gesund ist und in die Kita und ich somit wieder arbeiten kann. Brauch ich dann einen geänderten Kind Krank Schein?
Hallo Cristina,
das kann ich dir leider nicht sagen, ich würde bei meiner Krankenkasse anrufen und nachfragen !
Gruß
Torsten
Vielen Dank für die Erklärung. Wenn man das erste Mal davor sitzt versteht man nur Bahnhof.
Sehr gerne und gute Besserung !
Guten Tag Torsten ,
Danke für die infos ,du hast sehr gut erklärt.Es ist genau wie haushaltshilfe bei der Krankenversicherung zu beantragen.Aber danke es hat mir geholfen .
MfG
Naveed
Danke für den Hinweis !
Hallo und danke für den Beitrag lässt sich schon lesen sehr verständlich genau das was ich gesucht habe.
Danke für die Mühe ?
Schöne Grüße Lene
Sehr gerne und gute Besserung!
Vielen Dank! sehr hilfreich!
Hat mir sehr schnell und gut geholfen! Vielen Dank!
Gerne, das freut mich sehr!
Folgende Situation:
Wie ist der Schein auszufüllen, wenn mein Arbeitgeber mir zwei Tage ohne Nachweis einräumt. Das bedeutet ich bräuchte für die ersten zwei Tage bei Krankheit oder Kinderkrank keinen Nachweis. Nun würde ich die Krankmeldung vom Kinderarzt dennoch gerne abgeben.
Was ist einzutragen?
Das kann ich leider auch nicht sagen. Am besten mal mit dem Arbeitgeber reden. Mein Arbeitgeber gewährt mir 3 Tage, für diese Tage gebe ich ihm den KK-Schein, datiert mit den 3 Tagen. Für die weiteren Tage muss mir der Doc dann einen Extraschein ausfüllen.
Aber ob das immer so richtig ist, kann ich leider nicht sagen
Gruß
Torsten
Dankeschön!
Achtung, wie du schon Richtig schreibst, räumt dein Arbeitgeber dir zwei Tage ein. Jedoch bist nicht du, sondern dein Kind ist krank. Das eine ist bezahlt krank und das andere ist nur erlaubt freigestellt, ohne Gehalt weswegen du ja auch den Schein für deine KK ausfüllst, um das Geld von dort wieder zu bekommen.
Grüße
Das kann bei deinem Arbeitgeber so sein, MEINER bezahlt mir die ersten 3 Krankheitstage meines Kindes. Deshalb, einfach vorher mit dem Arbeitgeber reden, ob er das ebenfalls so macht.
Gruß Torsten
Hallo,
wenn Frau nicht arbeiten (Elternzeit) aber ebenfalls erkrankt ist, kann ich diesen Schein ebenfalls meinem AG und der Krankenkasse einreichen ? Oder gilt dieser Schein nur wenn beide Elternteile beschäftigt sind.
Gibts es diesbzg. Ausnahmen für Zwillings-Eltern ???
Hi.
Wenn die Frau ebenfalls erkrankt ist, kann sich niemand um das erkrankte Kind kümmern also können Sie Kinderkrankengeld bei Ihrer Krankenkasse beantragen und sich von Ihrem Arbeitgeber freistellen lassen.
Sie bekommen 10 Tage pro Kind, bei Zwillingen also insgesamt 20. Bei 3 und mehr Kindern jedoch maximal 25.
Gute Besserung
Super hilfreich. Danke dafür
Sehr gerne. Gute Besserung !
Danke für deinen Beitrag. Er hat alle meine Fragen beantwortet! Ein Bienchen in´s Muttiheft…;o)
Liebe Grüße Ricarda
Vielen Dank!
Guten Morgen!
Sehr toll erklärt, allerdings stimmen die % der Erstattung nicht mehr, da jat sich doch einiges getan.
Man bekommt nun 90% des Lohnes von der KK u wenn innerhalb von 12 Monaten vor Erkrankung des Kindes eine Sonderzahlung (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) gezahlt wurde, sind es sogar 100%.
Habe grad aktuell den Fall zuhaus u meine KK hat mir es so erklärt.
Tolle Erklärung! Eine Frage hätte ich, wieviele Werktage habe ich, um den Schein bei meiner Chefin vorzulegen? Gilt da auch die Regelung, an 3 Werktagen?
Super und ausführlich beschrieben, danke dafür. Innerhalb wieviel Tagen muss der Schein bzw. Antrag bei der KK vorliegen?
Danke für die Erklärung. Fand ich sehr hilfreich
Kleine Ergänzung:
Für Kinder mit Behinderung gilt diese Regelung mit dem Kinderkrankenschein bis zum 18. Lebensjahr.
LG
Sehr gut beschrieben. Eine Sache ist mir aufgefallen. Und zwar haben nur die gesetzlich Versicherten beschäftigten Anspruch auf Kinderkrankengeld für 10 Arbeitstage pro Kind. Die privat Versicherten bekommen kein Kinderkrankengeld von der Versicherung.
Toller Beitrag! Es hat mir sehr geholfen.
Vielen Dank dafür.
Viele Grüße
SuSi
Hallo,
die Beschreibung ist echt super – hilft mir auf jeden Fall weiter. Ein Frage hätte ich trotzdem noch: Wenn ich den Schein der Krankenkasse zuschicken, welchen Beleg über den Nachweis bekommt dann mein ARbeitgeber? Oder reicht es aus, wenn der AG eine Kopie von der Vorderseite des Scheines bekommt?
Schönen Grüße
Nancy
Hi Nancy!
Ich glaube das behandeln die einzelnen Arbeitgeber unterschiedlich. Der Arbeitgeber meiner Frau z.B. wollte das Original haben und hat es dann selber zur Krankenkasse geschickt. Da du deinen Arbeitgeber ja anrufen musst, um ihm zu sagen, dass du „heute“ nicht kommst, weil dein Kind krank ist, kannst du ihn gleichzeitig fragen, welchen Beleg er haben möchte.
Wahrscheinlich reicht eine Kopie aus. Die KK setzt sich in der Regel mit deinem Arbeitgeber in Verbindung.
Schöne Grüße und gute Besserung
Torsten
Eine ganz tolle und ausführliche Beschreibung. War zunächst leicht überfragt, als ich mir diesen Schein zu Hause näher angesehen habe.
Mir hat es sehr geholfen. Vielen Dank.
Danke der Beitrag ist super gut geschrieben.
Hat mir super geholfen. Man kann ja auch nicht alles wissen
Vielen lieben Dank für die Mühe. War sehr hilfreich 😉
Gruß Mama Yasmin
Sehr gerne und gute Besserung !!
Vielen Dank, das hat mir sehr geholfen.
Vielen Dank für die ausgezeichnete Beschreibung!
Hallo, eine Frage hätte ich. An welche Krankenkasse muss ich den Schein schicken? Mein Sohn ist bei einer anderen Krankenkasse wie ich.
Gruß Christian
Ich würde sagen, dass du den Schein an die Krankenkasse schicken musst, die vorne steht! Also an die deines Sohnes.
Schöne Grüße und gute Besserung.
Torsten
Aua, du hast so gut erklärt wie man den Schein ausfüllt aber leider nicht verstanden warum!?
Der Schein muss natürlich an die KK von dem Elternteil der zuhause geblieben ist, denn die KK bezahlt auch ja den Verdienstausfall!
Danke für den Hinweis, aber warum sollte ich das nicht verstanden haben? Mir ist sehr wohl klar, dass die Krankenkasse den Verdienstausfall bezahlt, wie du hier in meinem Beitrag nachlesen kannst: „…Da das Geld von der Krankenkasse überwiesen und NICHT auf den Lohn des Arbeitgebers angerechnet wird …“
Vielleicht sollte ich noch einmal explizit darauf hinweisen, dass der Kinderkrankenschein zu der Krankenkasse des Antragstellers geschickt werden muss. Ich bin einfach mal davon ausgegangen, dass das logisch ist.
Schöne Grüße
Torsten
Vielen Dank! Das hat mir prima weitergeholfen. Ich werde Dich gerne weiterempfehlen.
Gruß Papa Rudi
Das freut mich, gute Besserung !
Danke!
Sehr gerne, gute Besserung!
Vielen Dank für die Mühe zur verständlichen und sehr anschaulichen Erläuterung der Beantragung. Wäre schön, wenn die Krankenkassen, dies auch so „einfach“ erklären würden.
Man hat ja Entgeldfortzahlung für 76%. Wie jetzt?
Ich verstehe die Frage nicht so ganz! Wikipedia sagt :Das Kinderkrankengeld entspricht von der Höhe her dem Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit, also 70 % des vorherigen Bruttoverdienstes, maximal 90 % vom Nettoverdienst.
Super Dankeschön !! Tolle erklärung !
Klasse vielen Dank ! Genau das, was ich gesucht habe.
Wünsche Euch und uns allen viel Gesundheit 🙂
Schöne Grüsse
Papa Richi
Wer bekommt denn den Schein? Schicke ich den zur Krankenkasse oder bekommt der Arbeitgeber den?
Hi, die Krankenkasse bekommt den Schein, es sei denn dein Arbeitgeber übernimmt freiwillig ein paar Tage. Das trifft manchmal zu, deshalb kurz mit dem Arbeitgeber reden.
Gute Besserung und Gruß
Torsten